Wie sieht das BEM-Verfahren aus?

Das Gesetz in Deutschland schreibt keine genaue Vorgehensweise beim BEM vor. Diese wird vom Arbeitgeber zusammen mit der Interessensvertretung unternehmensspezifisch entwickelt. Allerdings gibt es eine Reihe von geeigneten Handlungsempfehlungen, die wichtige Prozessschritte beschreiben (vgl. z.B. Giesert/Danigel 2011, Giesert/Reiter/Reuter 2013).

Folgende Prozessschritte sind zielführend:

BEM-Verfahren

Quelle: Giesert/Danigel 2011